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Mieterverein Hagen:

Keine einheitliche Rechtsprechung in NRW, aber Grillen ist für Mieter nicht generell verboten

Hagen. (MV) Jetzt hat  für viele Menschen die fünfte Jahreszeit – die Grillsaison – begonnen. Aber wer nicht auf einem Bauernhof auf der grünen Wiese wohnt oder zumindest über ein großes Grundstück verfügt, der muss viele Dinge beachten. Regel Nr. 1: Niemand darf durch das Grillen zu Schaden kommen oder unzumutbar belästigt werden. Wobei es erst einmal keine Rolle spielt, ob auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten die Holzkohle entzündet bzw. der Gas- oder Elektrogrill angeworfen wird. Ein Hauseigentümer hat genauso Rücksicht auf die Nachbarn zu nehmen wie ein Mieter. Stefan Wintersohle, Fachanwalt für Mietrecht, stellt klar: „Man kann nicht grundsätzlich sagen, dass Mieter überhaupt nicht grillen dürfen! Es sei denn, das ist ausdrücklich im Mietvertrag so festgelegt. Das ist nach me ine m Kenntnisstand aber äußerst selten der Fall. Was Häufigkeit und auch Dauer dieses Freizeitvergnügens betrifft, haben wir in Nordrhein Westfalen eine Rechtsprechung, die in ihrer Uneinheitlichkeit einer Farbpalette oder einem Flickenteppich ähnelt!“ Der Mieterverein Hagen empfiehlt daher, ein grundsätzlich klärendes Gespräch mit dem Vermieter zu führen. Das bedeutet aber nicht, dass man nach dessen Zustimmung den Grill ohne Rücksicht auf Mitbewohner und Nachbarn anwerfen kann, so der Mieterverein weiter. Anwalt Wintersohle hat deshalb einen Tipp parat, der sich aber wohl nicht immer anwenden lässt: „Wer Problemen beim Grillen von vornherein aus dem Weg gehen will, für den gibt es nur eins – alle, die betroffen sind oder sich belästigt fühlen könnten, zur Grillparty mit einladen!“     (Di)



Mieterverein Hagen: „Ein Rollator ist kein Fahrrad“

Gehhilfe darf im Treppenhaus stehen

Hagen. (MV) Der Mieterverein Hagen e. V. weist aus gegebenem Anlass darauf hin, dass Mieter, die zur Fortbewegung eine Gehhilfe – auch Rollator genannt – benötigen, diese auch im Treppenhaus abstellen dürfen, wenn das nicht zu wesentlichen Behinderungen der Mitbewohner führt. „Es gibt leider immer wieder Vermieter, die eine sehr selektive Wahrnehmung haben und einen Rollator mit einem Fahrrad gleichsetzen. Das Abstellen von Fahrrädern im Treppenhaus kann durch den Mietvertrag ausgeschlossen werden. Aber eine Gehilfe für ältere, nicht mehr so mobile Menschen ist nun wirklich etwas ganz anderes!“ erklärt Rechtsanwalt Franz Michalek, Vertragsanwalt des Mietervereins. Gerade bei Wohnungsgesellschaften und auch gemeinnützigen Genossenschaften kommt es deshalb immer wieder zu Problemen. Aber ausgerechnet dort erwartet man eigentlich mehr Verst&a uml;ndnis für die Belange gehbehinderter Bewohner als bei privaten Vermietern. Nach Auffassung des Mietervereins machen es sich manche Vermieter sehr einfach. Michalek, der auch Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht ist, meint dazu: „Die Rechtslage ist völlig klar, die Urteile in der letzten Zeit sind zugunsten der Mieter ergangen. Ich kann allen Betroffenen nur dazu raten, sich nicht einschüchtern zu lassen und gegen solch unsinnige Verbote vorzugehen!“ Es sei auch völlig logisch, dass ein älterer Mensch, der Probleme beim Gehen habe, nicht auch noch  seinen Rollator die Treppe hinauftragen könne. „Die demographische Entwicklung ist zur Zeit in aller Munde. Aber in der Praxis sieht oft alles anders aus. Dieses ist nur ein Beispiel dafür, dass den Bedürfnissen älterer Menschen im Alltag nicht in erforderlichem Maße entsprochen wird“, kritisiert Michalek das Verhalten mancher Vermie ter. „Wenn es zum Streit mit dem Vermieter kommt, sind unsere M itglieder auf der sicheren Seite. Wir beraten, führen die Korrespondenz mit dem Vermieter und helfen natürlich auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen!“ zeigt Michalek abschließend die Vorteile einer Mitgliedschaft im Mieterverein auf.                        (Di)